Smart Meter - Die intelligenten Zähler

FAQ-Einführung von intelligenten Messgeräten („Smart Meter“)

Viele Menschen möchten Energie im Haushalt möglichst effizient nutzen und damit Umwelt und Klima, nicht zuletzt aber auch das eigene Budget schonen. Daher ist der Wunsch groß, auch über den eigenen Verbrauch von Strom und Gas besser Bescheid zu wissen. Mit dem Eintritt in das digitale Zeitalter des Zähl- und Messwesens kann dieser berechtigte Wunsch nun erfüllt werden.

Digitaler Stromzähler

Bereits im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte – sogenannte Smart Meter – bis 2020 in Europa flächendeckend eingeführt werden. In Österreich wurde im Dezember 2017 vom (damaligen) Wirtschaftsminister die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) aus dem Jahr 2012 geändert. Nunmehr müssen bis Ende 2020 mindestens 80% und bis Ende 2022 mindestens 95% aller österreichischen Stromkunden mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet werden.

Smart Meter sind digitale Zählgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs in kurzen Zeitintervallen, wobei die Verbrauchswerte fern übertragen werden. Gegenüber den derzeit verwendeten Messgeräten verfügen Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen.

Hier finden Sie wichtige Informationen und Entwicklungen zur Einführung von Smart Metering in Österreich. Dieser Bereich wird laufend erweitert und bringt Ihnen zukünftig mit Videos, Bildern, Infografiken etc. einen umfassenden Überblick zu diesem wichtigen Zukunftsthema.

Allgemeines

Was sind Smart Meter (Intelligente Zähler) - Was kann Smart Metering?

Der Einsatz von Smart Metern macht die Ablesung vor Ort überflüssig, da die Zählerdaten automatisch an den Netzbetreiber übermittelt werden. Dabei sind diese Zähler technologisch betrachtet in Wahrheit weder besonders neu oder innovativ, sondern erstmals so preiswert, dass an einen flächendeckenden Einsatz gedacht werden kann.

Die Entwicklung wurde durch die laufende Kostensenkung bei der Kommunikations- und Computertechnologie möglich. Im Gegensatz zum rein analogen Ferrariszähler, besitzt der Smart Meter keine mechanischen Teile mehr und basiert vollständig auf Halbleiter- bzw. Kommunikationstechnologien. Die technische Komplexität dieser Zähler ist aber nur ein Bruchteil jener eines einfachen Mobiltelefons. Smart Meter machen die Ablesung vor Ort überflüssig, da die Zählerdaten fernausgelesen an den Anbieter übermittelt werden. Dabei kann er sowohl Daten empfangen als auch Daten an das Zentralsystem senden.
Darüber hinaus bietet der Smart Meter, im Vergleich mit seinem älteren Bruder, eine Fülle an nützliche Zusatzfunktionen, die weit über das bloße Erfassen des Stromverbrauchs hinausgehen. So zum Beispiel unter anderem:

  • Erfassung und Speicherung von detaillierten Zählwerten (z.B. ¼ Stundenwerte über mehrere Tage)

  • Zwei-Wege-Kommunikation, also das Übermitteln von Daten sowohl vom Gerät zum Netzbetreiber als auch umgekehrt

  • Lastgangmessung – d.h. die Messung der abgenommenen Strommenge je ¼ Stunde

  • Mehrtariffunktionalität. Damit sind dann etwa spezielle Wochenendtarife, Ferienhaustarife, Singletarife oder spezielle Tarife für Betreiber von Wärmepumpen möglich

  • Import- und Exportmessung d.h. die korrekte Verrechnung von dezentralen Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik oder Mikro KWK Anlagen im Haushalt

  • Erfassung von Qualitätsparametern

  • Kommunikationsschnittstellen für externe Anwendungen (weitere Zähler, Haushaltsgeräte, Inhouse-Displays, die den jeweiligen Verbrauch anzeigen usw.)

„Durch den Smart Meter ist es somit erstmals möglich, den Kunden zeitnah über seinen tatsächlichen Energieverbrauch – wie etwa über eine Webportal – zu informieren und flexiblere Tarifmodelle anzubieten.“, so Dr. Harald Proidl, Leiter der Abteilung Ökoenergie und Energieeffizienz. Wie ein solches Webportal aussehen könnte, steht derzeit zur Diskussion und wird auf Basis verschiedener bereits bestehender Beispiele analysiert. Diese Flexibilität bei Tarifen und Informationen ist eine wichtige Voraussetzung, dass es in Zukunft gelingt, eine Stromversorgung mit deutlich mehr dezentraler Erzeugung und viel höherer Volatilität durch Windeinspeisung zu entwickeln.

Die Umstellung auf Smartmeter
 
Was bringt Smart Metering?

Netzbetreiber profitieren wesentlich von Effizienzverbesserungen – Die Kunden freuen sich in Folge über geringere Tarife

Die Netzbetreiber sind als Gebietsmonopolisten laut Gesetz für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Messwesen zuständig. Sie profitieren durch die Einführung von Smart Metering daher in erster Linie durch Effizienzsteigerungen im Netzbetrieb, besonders bei aufwandsintensiven Geschäftsprozessen wie Ablesung, Abrechnung, Übersiedlungen sowie bei der Abwicklung von Ein-/Abschaltung der Anlagen. Weitere Vorteile ergeben sich auch durch:

  • Verbesserungen in Netzüberwachung und -steuerung;

  • Ausfallsmanagement mit Identifizierung von Kundenanlagen, die von Störungen betroffen sind und zielgerichtete effiziente Störungsbehebung;

  • Unterstützung der Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen (Strom);

  • Verlagerung von Verbrauchsspitzen und Vergleichmäßigung der Netzbelastung durch tarifliche Anreize für Kunden;

  • Deutliche Reduktion der Anzahl der Anfragen von Konsumenten zu Rechnungen (Heute gibt es pro Jahr etwa 500.000 – 700.000, meist telefonische Rückfragen, zu Rechnungen).

Neue Wettbewerbschancen für den Vertrieb

Vertriebsseitig ergeben sich die Vorteile hauptsächlich aus der Verfügbarkeit von genauen und zeitnahen Energieverbrauchsdaten. Damit hat der Vertrieb erstmals die Möglichkeit, den Kunden neue Energietarifmodelle anzubieten und innovativ und kundenfreundlicher zu agieren. Durch den für alle Lieferanten einheitlich geregelten Zugang zu den Verbrauchsdaten und die Möglichkeit sich mit neuen Tarifmodellen´besser am Markt zu positionieren, ergeben sich daher viele neue Wettbewerbschancen für die österreichischen Stromvertriebsunternehmen, die am Ende als Kostenvorteil an die Kunden weitergegeben werden können. Zusätzlich bietet sich den Unternehmen die Möglichkeit ihren potentiellen Kunden neue, bislang nicht verfügbare Dienstleistungen, wie etwa individuell angepasste Energieberatungen oder Energiemanagementleistungen, anzubieten.

Am meisten profitieren die Endkunden

Den größten Nutzen aus einer Einführung von Smart Meter ziehen jedoch, wie viele Studie belegen, die Endkunden. So bietet Smart Metering den Kunden die Möglichkeit, ihren aktuellen Energieverbrauch auf Tagesbasis, und daher sehr zeitnah, abzurufen. Der Konsument ist daher imstande seinen Energieverbrauch regelmäßig zu kontrollieren, zu steuern und gegebenenfalls sein Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen. Dadurch können sehr gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um den Energieverbrauch zu senken.
Auf Basis dieser Verhaltensänderung kann der Stromverbrauch um rund 3,5% reduziert werden – so das Ergebnis einer umfassenden volkswirtschaftlichen Betrachtung eines Smart Metering Roll-out, die die E-Control beim Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) in Auftrag gegeben hat. Es handelt sich dabei um einen Bericht, der sehr umfangreich und in Zusammenarbeit mit vielen europäischen Partnern (inkl. der EU-Kommission), Methoden und Bewertungsmechanismen entwickelt hat, um einzelne Energieeffizienzmaßnahmen zu bewerten. Zu beachten ist jedoch, dass der Zugang zur Information über den Energieverbrauch, beispielsweise über das Internet, noch durch eine fundierte Verbrauchsinterpretation und ein dementsprechendes Beratungsangebot ergänzt werden muss, um tatsächlich zu wesentlichen Verbrauchsreduktionen und höherer Energieeffizienz zu führen. Die technische Leistungsfähigkeit der Geräte ist hier nur der erste Schritt.
Die neue Zählergeneration bietet den Kunden darüber hinaus eine ganze Reihe von weiteren Vorteilen. Wechselt etwa der Kunde heute seinen Stromlieferanten oder wird von einem Energieunternehmen der Tarif geändert, so kommt es derzeit noch häufig zu einer rechnerischen Abgrenzung der Zählerstände zum Stichtag. Diese Methode wird erforderlich, weil die manuelle Ablesung einer großen Anzahl von Zählern zu einem bestimmten Datum logistisch schwer umsetzbar und kostenintensiv ist. Die Anwendung dieser Methoden stellt jedoch nur eine reine Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs des Kunden dar und kann daher möglicherweise Einsparungseffekte durch einen günstigeren Energietarif wieder aufwiegen. In Hinkunft sollte diese für den Kunden intransparente Praxis nicht mehr erforderlich sein.

Durch den Wegfall der manuellen Ablesung vor Ort kommt es zusätzlich zu einer erhöhten Rechnungsqualität und dadurch unter Umständen zu weniger Rechnungskorrekturen von Seiten der Energieunternehmen. Dem Kunden wird zudem auch die aufwendige und oftmals komplizierte Selbstablesung seines Stromzählers erspart.

Die E-Control geht davon aus, dass dadurch die Zahl der Konsumentenanfragen zu Rechnungen, deutlich zurückgeht, was wieder zu Kostensenkungen führen sollte.
Smart Metering kann auch die Einführung neuer Tarifmodelle, etwa basierend auf unterschiedlichen Zeitfenstern, ermöglichen. Diese Möglichkeit haben Stromkunden bereits heute durch die von den allermeisten Energieunternehmen angebotenen Nacht- bzw. Heizstrom und Doppeltarifsysteme. Derzeit sind für solche Lösungen noch der Einsatz eines zusätzlichen Zählers oder spezielle Zählerkonfigurationen notwendig, die zumeist einen höheren Tarif oder neue Installationen in der Anlage des Kunden bedingen. In Hinkunft ist dabei denkbar, dass durch den Einsatz eines Smart Meters mehr als nur zwei Tarifzonen täglich möglich werden.
Moderne Anwendungen wie etwa Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge werden zukünftig verstärkt flexiblere Tarifzeiten erfordern, um bei Kunden nicht zu hohe Energiekosten zu verursachen. Es ist jedoch anzunehmen, dass die heute üblichen Einfach- oder Doppeltarifmodelle weiterhin zur Auswahl stehen werden. Die E-Control geht aber davon aus, dass in Zukunft die Integration eines deutlich größeren Anteils von erneuerbarer Energie aus volatilen Erzeugungsanlagen wie Wind und PV nur durch aktives Lastmanagement, auch unter Einbindung der kleineren Endkunden, möglich sein wird. Nur Smart Metering ermöglicht die kostengünstige Einführung solcher Systeme.

Studie zur Einführung

Die E-Control hat sich entschlossen, eine externe Studie über die Einführung von intelligenten Messgeräten bzw. Smart Metering nach einer öffentlichen Ausschreibung an PricewaterhouseCoopers zu vergeben. In der vorliegenden Studie werden alle relevanten Aspekte einer österreichweiten Einführung von Smart Metering sowohl für Strom als auch für Gas analysiert und bewertet.

Studie zur Analyse der Kosten-Nutzen einer österreichweiten Einführung von Smart-Metering

Welche Vorteile bringen Smart Meter?
  • Regelmäßige Kosten und Verbrauchsinformationen
  • Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung)
  • Klarheit bei Verbrauchsabgrenzungen, z.B. bei Lieferantenwechsel, Übersiedlung
  • Unterstützung von zukunftsträchtigen Gebäudekonzepten (Homeautomation)
  • Schnellere Einschaltung des Stroms bei Einzug (Kein langes Warten, bis der Netzbetreiber vor Ort den Zähler einschaltet. Lästige Terminvereinbarungen entfallen.)
  • Aktive Teilnahme in einem neuen Versorgungssystem
  • Zusatzerlöse durch neue Dienstleistungsangebote
  • Gleichberechtigte Rolle gegenüber alle anderen Erzeuger oder großen Industriekunden
  • Beim Wechsel des Stromanbieters oder bei einem Umzug ist die Abgrenzung des Stromverbrauches einfacher und ohne Zutun des Kunden möglich

Durch Smart Meter erhalten Konsumenten erstmals eine bessere Kostenkontrolle über ihren Energieverbrauch. Derzeit bekommen Haushalte Informationen zum Verbrauch nur einmal im Jahr – und zwar dann, wenn sie ihre Jahresabrechnung erhalten. Das wäre, wie wenn sie jedes Jahr nur eine Handyrechnung bekommen würden und zwischendurch nicht wissen wie viel sie telefoniert haben. Energiekonsumenten haben das Recht, rasch zu erfahren, wie viel Strom sie verbrauchen und was sie dafür bezahlen müssen. Durch Smart Meter wird das möglich.

Durch die Möglichkeit, mit einem Smart Meter jederzeit seinen Verbrauch ablesen zu können, gibt es künftig keine unliebsamen Überraschungen mehr bei der Jahresabrechnung, Nachzahlungen können weitgehend vermieden werden. Auch lästige Terminvereinbarungen für eine Ablesung des Stromzählers vor Ort durch den Netzbetreiber fallen für den Konsumenten weg. Denn durch einen Smart Meter werden die Daten digital übermittelt, eine Zählerablesung vor Ort ist nicht mehr nötig.

Wenn möglichst viele Kunden mit Smart Meter ausgestattet werden, kann der größtmögliche Nutzen erreicht werden. Kurz gesagt: Je höher der Ausstattungsgrad desto höher der Nutzen für alle Beteiligten.

Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie für das Thema Smart Metering im Strom- und Gasmarkt relevante rechtliche Grundlagen und Regelwerke.
Die Stromrichtlinie im 3. EU-Binnenmarktpaket fordert die Einführung von „intelligenten Messsystemen“, also Smart Meter, für alle Verbraucher. Mindestens 80 % aller Stromkunden müssen bis spätestens 2020 einen Smart Meter erhalten.
Die Ende Dezember 2010 beschlossene Novelle des Energiewirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG) enthält erstmals Rahmenbedingungen über eine österreichweite Einführung von Smart Metering, damit die Umsetzung der Vorgaben aus dem oben erwähnten 3. Richtlinienpaket der EU erreicht werden.
Festgeschrieben wurde darin auch, dass der Wirtschaftsminister eine Verordnung über die Eckpunkte eines Roll-outs in Österreich nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erlassen kann.
Die E-Control hat als Regulierungsbehörde ebenfalls einige Verordnungsermächtigungen erhalten. So sollen etwa die Art- und der Umfang der Funktionsanforderungen, der Dateninhalt oder die Information an den Kunden durch die E-Control per Verordnung geregelt werden. Dazu hat die E-Control zwei Verordnungen erlassen. Eine, welche die technischen Mindestanforderungen der Geräte festschreibt und ein zweite, in der geregelt wird, in welcher Form und in welchen Zeiträumen Konsumenten Zugang zu den gemessenen Daten gewährt werden muss.
Die erste Verordung der E-Control dazu, die "Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011) wurde am 25. Oktober 2011 beschlossen und kundgemacht. Die Verordnung des Wirtschaftsminister, mit der die Einführung intelligenter Messgeräte festgelegt wird (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung – IME-VO), wurde am 24. April 2012 kundgemacht und im Dezember 2017 novelliert (IME-VO Novelle 2017).


Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012

Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 (DAVID-VO 2012)


Intelligente Messgeräte-Verordnungen

Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 (IMA-VO 2011)

Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO)


Weitere rechtliche Grundlagen zum Thema

Europarecht

3. EU Binnenmarktpaket

Effizienzrichtlinie

Messgeräterichtlinie


Bundesrecht und Marktregeln

Technische und organisatorische Regeln (TOR) - Teil F

Was kann Smart Metering?

Der Einsatz von Smart Metern macht die Ablesung vor Ort überflüssig, da die Zählerdaten automatisch an den Netzbetreiber übermittelt werden. Dabei sind diese Zähler technologisch betrachtet in Wahrheit weder besonders neu oder innovativ, sondern erstmals so preiswert, dass an einen flächendeckenden Einsatz gedacht werden kann.

Die Entwicklung wurde durch die laufende Kostensenkung bei der Kommunikations- und Computertechnologie möglich. Im Gegensatz zum rein analogen Ferrariszähler, besitzt der Smart Meter keine mechanischen Teile mehr und basiert vollständig auf Halbleiter- bzw. Kommunikationstechnologien. Die technische Komplexität dieser Zähler ist aber nur ein Bruchteil jener eines einfachen Mobiltelefons. Smart Meter machen die Ablesung vor Ort überflüssig, da die Zählerdaten fernausgelesen an den Anbieter übermittelt werden. Dabei kann er sowohl Daten empfangen als auch Daten an das Zentralsystem senden.
Darüber hinaus bietet der Smart Meter, im Vergleich mit seinem älteren Bruder, eine Fülle an nützliche Zusatzfunktionen, die weit über das bloße Erfassen des Stromverbrauchs hinausgehen. So zum Beispiel unter anderem:

  • Erfassung und Speicherung von detaillierten Zählwerten (z.B. ¼ Stundenwerte über mehrere Tage)

  • Zwei-Wege-Kommunikation, also das Übermitteln von Daten sowohl vom Gerät zum Netzbetreiber als auch umgekehrt

  • Lastgangmessung – d.h. die Messung der abgenommenen Strommenge je ¼ Stunde

  • Mehrtariffunktionalität. Damit sind dann etwa spezielle Wochenendtarife, Ferienhaustarife, Singletarife oder spezielle Tarife für Betreiber von Wärmepumpen möglich

  • Import- und Exportmessung d.h. die korrekte Verrechnung von dezentralen Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik oder Mikro KWK Anlagen im Haushalt

  • Erfassung von Qualitätsparametern

  • Kommunikationsschnittstellen für externe Anwendungen (weitere Zähler, Haushaltsgeräte, Inhouse-Displays, die den jeweiligen Verbrauch anzeigen usw.)

„Durch den Smart Meter ist es somit erstmals möglich, den Kunden zeitnah über seinen tatsächlichen Energieverbrauch – wie etwa über eine Webportal – zu informieren und flexiblere Tarifmodelle anzubieten.“, so Dr. Harald Proidl, Leiter der Abteilung Ökoenergie und Energieeffizienz. Wie ein solches Webportal aussehen könnte, steht derzeit zur Diskussion und wird auf Basis verschiedener bereits bestehender Beispiele analysiert. Diese Flexibilität bei Tarifen und Informationen ist eine wichtige Voraussetzung, dass es in Zukunft gelingt, eine Stromversorgung mit deutlich mehr dezentraler Erzeugung und viel höherer Volatilität durch Windeinspeisung zu entwickeln.

Wie läuft der Zählerwechsel ab?

Wie erfahren die Kunden, dass sie einen neuen Zähler erhalten?

Der Kunde erhält von seinem Netzbetreiber zeitnah einen Brief über die geplanten Maßnahmen, in dem ein Zeitfenster für die Installation genannt wird. Ist der Kunde nicht zu Hause und der Zähler frei zugänglich (z.B. in einem gemeinsamen Zählerraum), erfolgt der Tausch in Abwesenheit des Kunden. Ist der Zähler nicht zugänglich, wird der Kunde ersucht, mit dem Netzbetreiber hinsichtlich Terminkoordinierung Kontakt aufzunehmen.

Muss für die Installation des neuen Zählers etwas umgebaut werden?

Der neue elektronische Stromzähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert üblicherweise nur wenige Minuten, wobei es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen kann. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Weitere Umbauten sind in der Regel nicht notwendig.

Rund um den Zähler

Zulassung und Eichung

Der Zähler besitzt sowohl eine europäische Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassungen werden alle Zähler geeicht, mit einer Eichplombe versehen und erfüllen damit die geforderte Messgenauigkeit. Erst dann dürfen sie in Kundenanlagen eingesetzt werden.

Sind die Zähler geeicht, und für welchen Zeitraum gilt das?

Elektronische Stromzähler haben in Österreich acht Jahre Eichfrist. Der Zähler verliert somit nach acht Jahren im Netz seine Eichgültigkeit und muss getauscht werden. Diese Zähler können nachgeeicht und für weitere acht Jahre im Netz eingesetzt werden. Alternativ dazu besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sogenannten dynamischen Eichfristenverlängerung: Zähler werden zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler der Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben.

Welche Daten werden vom Smart Meter an den Netzbetreiber übertragen?

Es werden einmal täglich gesammelt nur jene Daten übertragen, welche für die Abrechnung und Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind. Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände. Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.B.: Mehrfachtarif oder ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, werden zusätzlich einmal täglich gesammelt die die 15-Minuten-Verbrauchswerte übertragen.

Wie oft werden die Verbrauchsdaten übertragen?

Entsprechend der rechtlichen Grundlagen werden die Verbrauchsdaten einmal täglich ausgelesen, und dem Kunden am Folgetag im Web-Portal des Netzbetreibers individuell zur Verfügung gestellt. Einmal pro Monat werden diese Daten dem betreffenden Energielieferanten für die Abrechnung und die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkosten- und Verbrauchsinformation übermittelt. Je nach Tarif und Kundenwunsch sind dies 15-Minuten-Verbrauchswerte oder Tagesverbrauchswerte.

Wer hat Zugriff auf die Verbrauchsdaten?

Der Netzbetreiber darf Daten nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten hat nur der Kunde selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt –wie bisher- ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. die Stromkosteninformation. Der Kunde entscheidet selbst, wem er darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchte.

Display

Smart Meter sind mit einer Anzeige ausgestattet, die standardmäßig zumindest den aktuellen Zählerstand anzeigt. Auf das ausdrückliche Verlangen des Kunden hin, ist es möglich, in der Vergangenheit (bis zu 60 Tage) zurückliegende Zählerstände anzuzeigen. Diese Funktion ist bei einem Wohnungswechsel faher erst nach 60 Tagen verfügbar. So kann kein Kunde die Verbrauchsdaten eines Vormieters abrufen.

Welche Bedenken gibt es?

Datenschutz und Datensicherheit

Sowohl von Gegnern als auch Befürwortern der neuen Technologie wird die Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit intensiv erörtert.

Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes (DSG). Dieses enthält Regelungen über den Schutz personenbezogener Daten ( = all jene Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist) und die Zulässigkeit von deren Verwendung. Die Verwendung von Daten ist an bestimmte Grundsätze geknüpft, wobei hierbei besonders die rechtmäßige Verwendung und der rechtmäßige Zweck der Ermittlung hervorzuheben sind.
Bereits das Datenschutzgesetz schreibt vor, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen sind. Es ist geregelt, dass insbesondere Protokoll zu führen ist, damit tatsächlich durchgeführte Verwendungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, in Hinblick auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß nachvollzogen werden. Zudem sind bei der Meldung der Datenanwendung auch Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen, die eine vorläufige Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsvorkehrungen erlauben, anzuführen.
Grund zur Panik sieht die E-Control in Hinblick auf den Sicherheitsaspekt nicht. Bereits seit über 10 Jahren sind bei Industrie- und Gewerbekunden mit hohem Verbrauch sogenannte Lastprofilzähler (rund 30.000) im Einsatz. Diese Lastprofilzähler erheben ebenfalls 15-min-Verbrauchs- und Leistungswerte und werden in den meisten Fällen fernausgelesen. Soweit bislang bekannt, ist es in diesem Bereich weder zu Datenschutz- noch zu Sicherheitsbedenken gekommen. Die E-Control sind daher der Meinung, dass das bestehende Risiko auch bei einem flächendeckenden Einsatz bei Kleinkunden Smart Metern zu managen ist. Natürlich ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema erforderlich und daher wird die E-Control alle Fragen in Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit in den nächsten Monaten mit den Netzbetreibern und den Geräte- und Systemherstellern eingehend diskutieren.
Die IMA-VO enthält in ihrer aktuellen Fassung zudem die Anforderungen an alle Smart Meter, die Geräte selbst sowie ihre Kommunikation nach anerkannten Stand der Technik zu verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten entsprechend abzusichern. Prinzipiell ist anzumerken, dass für die IT-Sicherheit der Systeme der Netzbetreiber zuständig ist. Die Sicherheit muss bereits bei der Anmeldung der Datenanwendung durch den Netzbetreiber gewährleistet sein. Sicherheitsrisiken in Zusammenhang mit dem Eindringen unbefugter Dritter, z.B. in die Netzleitsysteme des Netzbetreibers bestehen bereits heute. Auch sind bei der Mehrzahl der Netzbetreiber fernabschaltbare Umspannwerke und Trafostationen seit vielen Jahren im Einsatz, und dies ohne massive Sicherheitsprobleme. Die Systeme müssen daher, unabhängig vom Einsatz von Smart Meters, dementsprechend abgesichert sein.

Gesundheit und Umwelt

Erhöhen Smart Meter die Strahlenbelastung?

Von der Weltgesundheitsorganisation werden Vorsorgegrenzwerte vorgegebenen und in Österreich in der ÖNORM E 8850 zusätzlich ausgewiesen.

Zusätzlich existieren auch Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit

Digitale Zähler sind gesundheitlich unbedenklich. Die Strahlenbelastung durch die Geräte liegt weit unter den Grenzwerten. Anders als beim Mobilfunk besteht beim Betrieb drahtloser Smart Meter kein Körperkontakt zu Personen. Während das Handy beim Telefonieren am Kopf bzw. unterwegs in der Hosentasche am Körper ist, ist der Smart Meter in einem Kasten o.ä. und beim Betrieb nicht in Körperkontakt mit einer Person. Zudem werden die Zähler nicht dauernd ausgelesen und Funkverbindungen deshalb nur zeitweise, nämlich einmal pro Tag, aufgebaut.

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass die von Smart Meter verursachten Strahlenbelastungen weit unter den Grenzwerten liegen werden. Nach aktuellem Wissensstand können daher negative Auswirkungen auf Hilfsgeräte, wie zum Beispiel Herzschrittmacher, mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Gesundheit wird durch den Betrieb der Geräte nicht gefährdet.

Die zusätzliche Belastung durch Elektrosmog bei der Übertragung der Daten via Stromleitung ist äußerst gering, erfolgt die Datenübermittlung via Funknetz, entspricht dies etwa einem zusätzlichen gesendeten SMS am Tag.

Weitere Informationen des deutschen Bundesamts für Strahlenschutz

http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/anwendung/smart-meter/smart-meter.html

Kosten und Tarife

Welche Kosten entstehen mir durch den Zählertausch?

Der Zählertausch ist für die Kunden mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung wird durch das Messentgelt und die Netztarife bezahlt, welche wie gewohnt eingehoben werden. Die Netztarife werden von der Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung festgelegt und Höchstpreise für die Messentgelte bestimmt.