FAQs Stromkostenbremse für Haushalte
 

Hier finden Sie die "wichtigsten" Eckpunkte auf einen Blick:
 

• Die Stromkostenbremse gilt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt

• Gefördert werden maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Haushalt

Je nach Tarif wird der Energiepreis ab 01. Juli 2024 mit bis zu 15 Cent/kWh unterstütz

• Der Zuschuss erfolgt bei allen österreichischen Lieferanten automatisch auf der Rechnung - die Kunden müssen nicht selbst aktiv werden

• Die Stromkostenbremse ist ab 1. Dezember 2022 wirksam und wurde bis 31. Dezember 2024 verlängert

Detailliertere Informationen zur Stromkostenbremse für Haushalte... 

Warum gibt es die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes. Sie soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen. Sie hilft schnell und unbürokratisch. Gleichzeitig wirkt sie direkt inflationsreduzierend. Menschen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen für den Verbrauch, der über 2.900 kWh (Kilowattstunden) hinausgeht, den Marktpreis. Die Stromkostenbremse entlastet einen Haushalt um bis zu 870 Euro pro Jahr. Die Bundesregierung stellt dafür in Summe 3-4 Mrd. Euro bereit, abhängig von der Preisentwicklung. Die Stromkostenbremse wird voraussichtlich ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Teilbetragszahlungen und den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.

Wer bekommt die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse erhalten natürliche Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Haushalts-Zählpunkte erkennt man daran, dass ihnen ein gewisses standardisiertes Lastprofil zugeordnet wurde. Folgende standardisierte Lastprofile erhalten die Stromkostenbremse:

• H0 (Haushalt)

• HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt)

• HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt)

Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in den Unterlagen Ihres Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag).

Das standardisierte Lastprofil beschreibt das Abnahmeverhalten der einzelnen Verbraucher:innen. Es zeigt also an, zu welchen Zeiten mehr bzw. weniger Strom verbraucht wird. Kleinere Verbraucher:innen werden zu bestimmten Gruppen zusammengefasst. Für das typische Verhalten der Gruppe wird ein Lastprofil als Standard erstellt, das dann auf alle Verbraucher:innen, die solch einem Standardlastprofil FAQs Stromkostenbremse für Haushalte 4 von 12 zugeordnet sind, angewendet wird. Die Zuweisung eines standardisierten Lastprofils erfolgt durch den Netzbetreiber. Vereine oder Betriebe sind von der Stromkostenbremse ausgenommen. Für Unternehmen greift der Energiekostenzuschuss, der über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) beantragt werden kann. Eine Voranmeldung bis 28.11.2022 ist erforderlich: aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss

Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen. Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, werden 10 Cent pro kWh angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt ab dem 01.Juli 2024 bei 25 Cent pro kWh. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro kWh werden also maximal 15 Cent Zuschuss gewährt. Die Werte sind jeweils als Nettopreise zu verstehen. Die Umsatzsteuer ist vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst.

Beispiel

Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Bei einem Energiepreis von 40 Cent netto pro kWh übernimmt der Bund ebenfalls 15 Cent, weil maximal die Differenz zwischen 10 und 25 Cent bezuschusst wird. Die Umsatzsteuer ist jeweils für den Nettobetrag vor Abzug des Stromkostenzuschusses zu berechnen.

Wie wird die Stromkostenbremse berechnet?

Für die Berechnung des Energiepreises sind alle Energie-Preisbestandteile heranzuziehen, die vom Lieferanten selbst ausgestaltet werden können und die sich auf den für den Strombezug verrechneten Preis auswirken (z. B. Arbeitspreis, Grundpreis, einmalige und wiederkehrende Rabatte). Nicht umfasst sind Netzkosten (Systemnutzungsentgelte), FAQs Stromkostenbremse für Haushalte 5 von 12 Steuern und Abgaben sowie aufgrund gesetzlicher Vorgaben gewährte Zuschüsse oder eingehobene Beträge (z. B. NÖ Strompreisrabatt – dieser wird zusätzlich gewährt). Auch der Energiekostenausgleich der Bundesregierung in Höhe von 150 Euro wird zusätzlich gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Für die Berechnung wird auf den Durchschnittspreis des jeweiligen Abrechnungszeitraums abgestellt. Alle Bestandteile des Energiepreises werden in diesen Durchschnittspreis einbezogen. Bei einem Wechsel des Produkts erfolgt eine klare zeitliche Abgrenzung auf der Rechnung, durch die nachvollziehbar werden soll, welche Preisbestandteile für welchen Zeitraum herangezogen wurden.

Die Gesamtkosten für Strom setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: Energiepreis in Cent/kWh, Netzentgelte (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben. Die Stromkostenbremse wirkt für den Energiepreis. Einkommensschwache Haushalte, die von den EAG-Förderkosten befreit sind, erhalten ebenfalls den Netzkostenzuschuss, der die zu zahlenden Netzentgelte verringert.

Wann gilt die Stromkostenbremse?

Das Gesetz zur Stromkostenbremse (Stromkostenzuschussgesetz) wurde im Oktober 2022 im Parlament beschlossen. Der Förderzeitraum beginnt mit 1.Dezember 2022 und bis 31. Dezember 2024 verlängert . Die Stromkostenbremse greift automatisch, Sie müssen dafür nichts tun.


Die geförderte Jahresmenge an Strom (für 365 Tage) beträgt 2.900 Kilowattstunden. Insgesamt wird durch die Laufzeit der Maßnahme von 578 Tagen ein Kontingent von fast 4.600 Kilowattstunden gefördert.

Wann merke ich die Entlastung durch die Stromkostenbremse?

Ab 1. Dezember 2022 kommt der vergünstigte Preis direkt bei der nächsten Rechnung und auch bei zukünftigen Teilbetragszahlungen an. Der Zuschuss durch die Stromkostenbremse wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Das funktioniert so:

Der Abrechnungszeitraum von Stromrechnungen beträgt im Regelfall (bei jährlicher Abrechnung) ein Jahr, das sich aber meist nicht mit dem Kalenderjahr deckt. So ein Zeitraum kann also z. B. von 8. Februar 2023 bis 7. März 2024 laufen. Stromlieferanten berechnen für den erwarteten Verbrauch einen Jahresbetrag. Dieser Betrag wird dann in mehreren Teilzahlungsbeträgen abgerechnet, z. B. monatlich oder vierteljährlich. Wenn die Stromkostenbremse in Kraft tritt, errechnet der Stromlieferant den voraussichtlichen Förderzuschuss, den der Bund übernehmen wird. Dieser Betrag wird dann aliquot bei den Teilzahlungsbeträgen abgezogen. Bei monatlicher Rechnung also 1/12 des kompletten Betrags (für einen Monat), bei quartalsweiser Abrechnung 3/12 des kompletten Betrags (für drei Monate).

Der Stromlieferant informiert im Vorhinein über den reduzierten Preis und die zu erwartenden Teilbeträge. Je nach tatsächlichem Verbrauch gibt es dann am Ende des Abrechnungszeitraums ein Guthaben oder, bei höherem Verbrauch, eine Nachzahlung. 

Wo sehe ich die Stromkostenbremse auf meiner Rechnung?

Es ist vorgesehen, dass Energieunternehmen einen eindeutigen Begriff für die Stromkostenbremse auf der Rechnung anführen, um eine transparente Darstellung zu ermöglichen.

Ich habe mehrere Zählpunkte. Bekomme ich die Stromkostenbremse für jeden Zählpunkt?

Sie bekommen den Zuschuss für jeden Zählpunkt, dem ein begünstigtes standardisiertes Lastprofil (H0, HA, HF) zugeordnet wurde.

Was ist, wenn mein Haushalt keinen eigenen Zählpunkt hat?

Energielieferanten haben keine Informationen darüber, wenn mehrere Haushalte über einen gemeinsamen Zählpunkt versorgt werden. Deshalb muss die Stromkostenbremse abstellen auf Zählpunkte, für die ein aufrechter Stromlieferungsvertrag besteht. Pro Zählpunkt wird die Stromkostenbremse einmal gewährt.

Muss ich beim Wechsel meines Stromlieferanten (z. B. bei Umzug) etwas beachten?

Nein, sie müssen – außer dem Abschluss eines neuen Vertrages – nichts unternehmen. Die Stromkostenbremse wird automatisch auch bei ihrem neuen Lieferanten wirksam. Bei ihrem vorherigen Lieferanten erhalten sie die Stromkostenbremse bis zum letzten Tag des Vertragsverhältnisses. Eine Mitnahme von nicht verbrauchten Kilowattstunden (kWh) ist nicht möglich. Die tagesgenaue Abrechnung für den Vertragszeitraum erfolgt, indem das jährlich maximal zur Verfügung stehende Grundkontingent in der Höhe von 2.900 kWh durch 365 dividiert wird. So ergibt sich ein tagesweise aliquotiertes Kontingent von 7,95 kWh pro Tag

Wie viel Geld werde ich durch die Stromkostenbremse sparen?

Gefördert wird ein Grundbedarf von maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Wenn der maximale Zuschuss von 30 Cent pro kWh für diese Menge voll ausgeschöpft werden muss, weil der Haushalt vor Inkrafttreten der Maßnahme einen hohen Energiepreis zu zahlen hatte, erspart sich ein Haushalt also bis zu 870 Euro im Jahr. Hatten Stromkund:innen das Glück, bislang zu einem günstigeren Preis Strom beziehen zu können, ist der Betrag in absoluten Zahlen geringer. Grund dafür ist, dass die Stromkostenbremse ein Instrument zur Entlastung der Haushaltskund:innen ist. Jene Personen, die erfreulicherweise weniger stark von den steigenden Energiepreisen belastet wurden, müssen weniger stark entlastet werden.

Spielt die Haushaltsgröße für die Stromkostenbremse eine Rolle?

Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen auf Antrag ein Zusatzkontingent erhalten. Die Details zum Zusatzkontingent werden aktuell vom Finanzministerium erarbeitet.

Zusätzlich können die Stromkosten auch immer gesenkt werden, indem der Energieverbrauch verringert wird. Einfache Tipps zum Energiesparen (ohne oder mit nur geringen Investitionen), finden Sie auf mission11.at.

Wie werden einkommensschwache Haushalte unterstützt?

Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Zahlung der ErneuerbarenFörderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss (NKZ). Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum ist der Kostendeckel auf Basis einer tageweisen Aliquotierung zu ermitteln.


Um den Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss der Haushalt von den ErneuerbarenFörderkosten bzw. von den Rundfunkgebühren (GIS) befreit sein. Für diese Haushalte (rund 300.000 Personen) gibt es bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs. Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 31. Dezember 2024 gewährt.

Die Befreiung von den EAG-Förderkosten kann bei Erfüllung der Voraussetzungen über Antrag bei der GIS unter gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung erfolgen.

Pro kWh werden maximal 30 Cent ab 01. Juli 2024 15 Cent gefördert. Sollte der Energiepreis z. B. 45 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 Cent ab 01. Juli 2024 15 Cent auf der FAQs Stromkostenbremse für Haushalte 9 von 12 Rechnung abgezogen – die kWh aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent ab 01. Juli 2024 30 Cent.

Warum wird für den Netzkostenzuschuss auf die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Erneuerbaren-Förderkosten abgestellt?

Die Daten zu einkommensschwachen Haushalten gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) liegen den Netzbetreibern vor, da sie diesen keine EAG-Förderkosten verrechnen dürfen. Der Netzkostenzuschuss kann somit ohne separaten Antrag sofort gewährt werden. Andere bonitätsrelevante Daten zu ihren Kund:innen sind den Lieferanten bzw. Netzbetreibern aus guten Gründen nicht bekannt. Die Befreiung von den EAGFörderkosten kann bei Erfüllung der Voraussetzungen über Antrag bei der GIS unter gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung erfolgen.

Was passiert, wenn mein vereinbarter Energiepreis über 40 Cent pro Kilowattstunde liegt?

Pro kWh werden maximal 30 Cent gefördert. Sollte der Energiepreis z. B. 45 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 Cent auf der FAQs Stromkostenbremse für Haushalte 9 von 12 Rechnung abgezogen – die kWh aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent.

Wieso erhalten Bewohner:innen von Studierendenheimen, Altenpflegeeinrichtungen und ähnlichen Wohnformen keine Stromkostenbremse?

Das Modell sieht vor, dass der Bund einen Teil der Kosten der Stromrechnung übernimmt. Personen, die keinen Stromlieferungsvertrag und somit keine Stromrechnung haben, können im Modell nicht erreicht werden.

Die Stromkostenbremse wird ausschließlich Haushaltskund:innen gewährt. Bei z. B. einem Studierendenheim hat der Lieferant jedoch keinen Vertrag mit Haushaltskund:innen, sondern mit dem gewerblichen Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Für Unternehmen gibt es mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) ein eigenes Förderinstrument.

Wieso werden Zweit- und Nebenwohnsitze gefördert?

Am Zählpunkt lässt sich nicht ablesen, ob sich dahinter ein Haupt- oder Zweitwohnsitz befindet. Außerdem sollen auch Wochenpendler:innen oder Studierende in Wohnungen bzw. Wohngemeinschaften von der Stromkostenbremse profitieren. Die Implementierung einer Datenverknüpfung und -überprüfung stünde darüber hinaus einer raschen und unbürokratischen Abwicklung entgegen.

Wieso wird für die Stromkostenbremse nicht auf den tatsächlichen individuellen Haushaltsverbrauch abgestellt?

Dazu müsste auf den Letztjahresverbrauch eines Haushalts abgestellt werden. Bei Umzügen bzw. Ein- oder Auszügen, Geburten, Sterbefällen oder im Neubau liegt ein solcher noch nicht vor. Außerdem gibt es in den meisten Haushalten keine intelligenten Messgeräte (Smart Meter), die eine zeitnahe Verbrauchsinformation bereitstellen. Die meisten Haushaltskund:innen wissen nur einmal jährlich nach der Zählerstandablesung, wie hoch ihr Stromverbrauch tatsächlich ist. Die vorliegenden Daten wären viel zu FAQs Stromkostenbremse für Haushalte 10 von 12 fehleranfällig bzw. lückenhaft und ihre Vervollständigung hätte wertvolle Zeit gekostet, weswegen die Höhe des Grundkontingents einheitlich mit 2.900 kWh festgelegt wurde.

Liegt der tatsächliche Verbrauch eines Haushalts innerhalb des Förderungszeitraums jedoch darunter, ist die Höhe des Stromkostenzuschusses auf den tatsächlichen Verbrauch begrenzt.

Warum wird nicht der komplette durchschnittliche Grundbedarf gefördert, sondern nur 80 Prozent davon?

Um die derzeitige Krise zu bewältigen, müssen wir Energie sparen. Das kann nicht gelingen, wenn alle Haushalte unverändert viel Strom verbrauchen wie vor der Krise. Deshalb kann die geförderte Energiemenge nur unter dem bisherigen durchschnittlichen Jahresbedarf liegen. Die 2.900 geförderten Kilowattstunden (kWh) pro Jahr stellen also zwei Dinge sicher: Ein großer Teil des Grundbedarfs an Strom wird abgedeckt, gleichzeitig kann mit reduziertem Stromverbrauch viel Geld gespart werden.

Die Stromkostenbremse wird nur bis zum tatsächlichen Verbrauch geleistet. D. h. wenn jemand nur 1.200 kWh verbraucht, werden auch nur 1.200 kWh bezuschusst.

Warum wird Strom mit maximal 30 Cent pro Kilowattstunde gefördert?

Die Obergrenze von 30 Cent ab 01. Juli 2024 15 Cent soll verhindern, dass Stromanbieter die Preise einfach willkürlich anheben können, weil die Differenz ohnehin aus dem Budget gefördert wird. Das ist nicht der Sinn der Sache. Die Stromkostenbremse soll die Menschen in Österreich direkt unterstützen, sich die Stromrechnung besser leisten zu können.

Warum gibt es keinen festgelegten fixen Zuschuss pro Kilowattstunde?

Das erarbeitete Modell macht den Preis leistbarer, der am Ende auf der Stromrechnung bei den Kund:innen ankommt: Er soll für den geförderten Grundbedarf bei 10 Cent liegen. Dafür wird der gemäß Stromlieferungsvertrag vereinbarte Energiepreis durch einen FAQs Stromkostenbremse für Haushalte 11 von 12 staatlichen Zuschuss reduziert. Liegt dieser Preis bei 25 Cent, werden auf der Rechnung 15 Cent abgezogen. Liegt der aktuelle Preis bei 40 Cent, werden die maximalen 30 Cent abgezogen. Der Preis auf der Rechnung bleibt also in beiden Fällen gleich: 10 Cent.

Das dynamische Modell, das für die Stromkostenbremse erarbeitet wurde, ermöglicht es, dass Kund:innen im Ausmaß ihrer tatsächlichen Belastung entlastet werden. Kund:innen, die schon bisher einen höheren vertraglichen Energiepreis zu zahlen hatten (z. B. weil sie vor kurzem umgezogen sind und als Neukund:innen einen teuren Vertrag bekommen haben), werden stärker unterstützt.

Werden Haushalte bestraft, die nicht mit Gas heizen und dafür mehr Strom z. B. für eine Wärmepumpe verbrauchen?

Wer bereits jetzt unabhängig von Gas ist, ist klar im Vorteil und hat einen wertvollen Vorsprung, wenn es um die Energiewende beim Heizen geht. Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt die Rechnung für den Grundbedarf an Strom günstiger, den alle Haushalte haben. In einem zweiten Schritt wird an Lösungen gearbeitet, mit denen das Heizen leistbarer bleibt – unabhängig vom Heizsystem. So werden auch diejenigen nicht benachteiligt, die etwa mit Pellets heizen.

Wie wird sichergestellt, dass die Stromkostenbremse keine Anreize zur Preiserhöhung setzt?

Das Gesetz zur Stromkostenbremse sieht ein Monitoring vor, dass unter anderem die Preisänderungen der Lieferanten im Förderzeitraum umfassen wird. Der Bericht ist dem Nationalrat zuzuleiten und darüber hinaus zu veröffentlichen. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Regelungen bleiben weiterhin aufrecht. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde hat bereits angekündigt, dass sie den Strommarkt vor dem Hintergrund der geplanten Förderinstrumente weiter beobachten wird. Die Marktaufsicht der Regulierungsbehörde E-Control bleibt ebenso aufrecht.

Wird es auch eine Preisbremse für Gasrechnungen geben?

Strom brauchen alle Haushalte – Gas nicht. Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt die Rechnung für den Grundbedarf an Strom günstiger. In einem zweiten Schritt wird an einer Lösung für leistbares Heizen gearbeitet, dabei darf kein Heizsystem bevorzugt oder benachteiligt werden. Dafür braucht es durchdachte Maßnahmen, mit denen wir die Folgen der Teuerung abfedern, die Versorgungssicherheit stärken, die Energiewende vorantreiben und damit das Klima schützen. Es ist also aus mehreren Gründen nicht zielführend, Gas speziell zu fördern – denn das würde z. B. wieder PelletsHeizungen oder andere nachhaltige Systeme ausschließen und benachteiligen.

 

Informationen zum Stromkostenergänzungszuschuss

Was ist der Stromkostenergänzungszuschuss?

Der Stromkostenergänzungsschuss wird gewährt, wenn über einen Zählpunkt der Haushaltsstrom von mehr als drei Personen bezogen wird, die dort zu einem unten genannten Stichtag hauptwohnsitzgemeldet sind. Es handelt sich dabei um einen fixen Betrag, der in vier Tranchen berücksichtigt wird.


•  Tranche 1: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 -> Stichtag 1. Februar 2023
•  Tranche 2: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 -> Stichtag 1. Juli 2023
•  Tranche 3: 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 -> Stichtag 1. Jänner 2024
•  Tranche 4: 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 -> Stichtag 1. Juli 2024

Beispiel: Am 1. Juni 2023 sind fünf Personen am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet. Drei Personen werden vom Grundkontingent abgedeckt (2.900 kWh). Für die zwei weiteren Personen wird der Stromkostenergänzungszuschuss als Fixbetrag je Person gewährt (1x Grundkontingent + 2x Stromkostenergänzungszuschuss).

Wie hoch ist der Stromkostenergänzungszuschuss?

Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein Fixbetrag, der in vier Tranchen auf Ihrer Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt wird.


•  Tranche 1: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 -> 61,25 Euro pro Person *)
•  Tranche 2: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 -> 52,50 Euro pro Person *)
•  Tranche 3: 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 -> 52,50 Euro pro Person *)
•  Tranche 4: 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 -> 52,50 Euro pro Person *)

*) Für die vierte und jede weitere hauptwohnsitzgemeldete Person.
Für jeden der drei Zeiträume muss ein aufrechter Stromvertrag zum maßgebenden Stichtag bestehen und das Grundkontingent gewährt worden sein. Die für die Höhe maßgebende Personenanzahl ist ebenfalls auf diesen Stichtag zu beziehen.

Muss ich einen Antrag für den Stromkostenergänzungszuschuss stellen?

Nein. Die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses erfolgt automatisch, das heißt, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Werde ich informiert, ob der Stromkostenergänzungszuschuss automatisch berücksichtigt wurde?

Nein. Die Vergütung können Sie jedoch Ihrer Stromrechnung (Jahres- bzw. Schlussabrechnung) entnehmen.

Wann bekomme ich den Stromkostenergänzungszuschuss gewährt?

Die drei Tranchen des Stromkostenergänzungszuschusses werden auf der jeweils nächsten Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt. In der Regel hat der Stromkostenergänzungszuschuss keine Auswirkung auf die jeweiligen Teilzahlungsbeträge.

Wenn Sie den Haushaltsstrom über den Stromzählpunkt einer gewerblich bzw. land- und forstwirtschaftlich tätigen juristischen Person beziehen, wird der Stromkostenergänzungszuschuss der juristischen Person gewährt, die den Zuschuss in angemessener Weise weitergibt.